09.06.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Bestandsimmobilien wieder beliebter bei Investoren
Die Käufer kehren langsam auf den Markt zurück, das beobachtet der Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Vor allem gewerbliche und private Investoren nutzen die Gunst der Stunde.
Der IVD-Präsident Jürgen Michael Schick sieht eine Wende am Immobilienmarkt: nach monatelangem Stillstand kehren die Käufer nun wohl zurück. Er fasst zusammen: „Die Kaufpreise sind niedrig, die Mieten dagegen höher als in den Vorjahren“, vor allem gewerbliche und private Investoren kaufen wieder mehr vermietete Bestandsobjekte – institutionelle Anleger halten sich noch zurück.
Wegen der hohen Zinsen bietet der Markt jetzt vor allem Chancen für Anleger mit viel Kapital. Für den Kauf spricht auch der Kaufpreisfaktor. Der gibt die Amortisation des Kaufpreises einer Immobilie an. 2021 lag er bei 30 bis 35 Jahren, derzeit sind es 22 bis 25. Immobilien machen sich demnach zurzeit schneller bezahlt. „Die, die jetzt kaufen, kaufen zu den Preisen von gestern mit den Mieten von morgen“, sagt Schick.
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Kommt der Fernwärmezwang?
Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist teuer. Damit sich das lohnt müssen möglichst viele Haushalte an das Netz angeschlossen werden. Soll ein Fernwärmezwang bei der Überzeugung helfen?
Dass die Wärmepumpe nicht die einzige Lösung der Wärmewende ist, wird langsam deutlich: So viele Pumpen wie benötigt einzubauen, scheitert nicht zuletzt an den fehlenden Handwerkern. Die Alternative scheint nun der Ausbau des Fernwärmenetzes zu sein. Damit die Investitionen der Kommunen in Milliardenhöhe sich lohnen, müssen möglichst viele Haushalte auf Fernwärme umsteigen. Im GEG-Entwurf findet sich dazu die Möglichkeit für Kommunen, eine Anschlusspflicht auszusprechen. Die Ampelkoalition plant außerdem eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), sieht in Sachen Umstellung auf erneuerbare Energiequellen einen Vorteil, wenn viele Haushalte gleichzeitig an das kommunale Netz angeschlossen werden. Kritik hat Liebing am GEG-Entwurf: „Dort, wo die kommunale Planung Wärmenetze vorsieht, darf der Staat nicht gleichzeitig den Einbau von Wärmepumpen fördern.“
Mieterbund fordert Eckpunkte zur Wohngemeinnützigkeit
In Deutschland wird bezahlbarer Wohnraum dringend benötigt. Im Koalitionsvertrag vereinbarte die Ampel daher die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit. Eckpunkte dazu sollen bis zum 14. Juni vorliegen.
Eigentlich sollte es zur Wiedereinführung eines gemeinnützigen Wohnbausektors schon im März konkrete Eckpunkte geben. Für den neuen Termin nächste Woche hatte die Bundesregierung konkrete Ergebnisse für die neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm zugesichert. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes sieht auch diesem Termin nun pessimistisch entgegen: „Da sich die federführenden Ministerien Bauen (SPD) und Finanzen (FDP) noch immer nicht auf verbindliche Eckpunkte einigen konnten, steht auch der Nachholtermin am 14. Juni auf der Kippe.“ Er fordert nun Bundeskanzler Olaf Scholz auf für die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu sorgen.
BGH: Vermieter können Schadensersatz weiterhin fiktiv berechnen
Zieht ein Mieter aus einer Wohnung aus und hinterlässt Schäden, darf der Vermieter ihm das auf Basis eines Kostenvoranschlags in Rechnung stellen. Das urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Die sogenannte fiktive Schadensberechnung im Mietrecht ist zulässig (BGH Az.: VIII ZR 280/21). Im Fall hatte ein Mieter die fälligen Reparaturen nicht fristgerecht ausgeführt, so dass der Vermieter sich teils selbst darum kümmerte. Die Summe, die er vom Mieter dafür forderte, basierte auf einem Kostenvoranschlag. Der Weg der Klage des Vermieters führte vors Amts- und Landesgericht – erfolglos. Der BGH hob das Urteil des Landesgerichts nun auf und wies den Rechtsstreit wieder an das Landesgericht zurück.
Welche Heizart sieht die EU-Ökodesign-Richtlinie vor?
Laut Medienberichten soll die Neuerung der Ökodesign-Richtlinien eine indirekte Pflicht zum Einbau von Wärmepumpen ab 2029 beinhalten – die EU-Kommission dementiert das.
In der Diskussion um das Heizgesetz liegt der Fokus auf der Wärmepumpe als Alternative, sie gilt als besonders wirtschaftlich und klimafreundlich.
Nun tauchen Berichte auf, dass die EU in den Ökodesign-Richtlinien, die ab 2029 gelten sollen, den Einbau von Wärmepumpen fast unausweichlich macht. Die Richtlinien sollen demnach konkrete Angaben zur Effizienz von Heizungen enthalten. Die Rede ist von einem Wirkungsgrad von mindestens 115 Prozent. Gas- und Ölheizungen würden damit ausgeschlossen, sie erreichen unter 100 Prozent.
Die Brüsseler Behörden dementieren diese Absicht: „Unser Vorschlag ist technologieneutral.“ Auch seien Gasheizkessel, in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen weiter zulässig.
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